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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 0841 311- + Nebenstelle
124/296/00000 - 124/296/99999 A - Z Sonderfälle 397, 229, 275
124/300/00000 - 124/414/99999 A - GAL 232, 430, 351, 391
124/415/00000 - 124/549/99999 GAM - LUH 408, 421, 296, 123
124/550/00000 - 124/668/99999 LUI - SCHMID Z 114, 202, 204
124/669/00000 - 124/786/99999 SCHMIDA - Z 272, 278, 390
124/799/00000 - 124/799/99999 A - Z Grenzpendler 397, 229, 275
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar