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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 0841 311- + Nebenstelle
124/296/00000 - 124/296/99999 A - Z Sonderfälle397, 229, 275
124/300/00000 - 124/418/99999 A - GEK 296, 430, 351, 391
124/419/00000 - 124/553/99999 GEL - MAIER R 408, 421, 101, 123
124/554/00000 - 124/659/99999 MAIER S - SCHH 202, 204, 395
124/660/00000 - 124/786/99999 SCHI - ZZ 272, 278, 279
124/799/00000 - 124/799/99999 A - Z Grenzpendler397, 229, 275
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar