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Vollstreckung

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Vollstreckung natürliche Personen

Buchstaben / BereichTelefon 0841 311 + Nebenstelle
A - B 413
C - H 373
I - M 245
N - S 244
T - Z 329
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckung Personengesellschaften und Gemeinschaften

Buchstaben / BereichTelefon 0841 311 + Nebenstelle
A - B 413
C - H 373
I - M 245
N - S 244
T - Z 329
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckung Körperschaften

Buchstaben / BereichTelefon 0841 311 + Nebenstelle
A - B 413
C - H 373
I - M 245
N - S 244
T - Z 329
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckung Schwierige Fälle und Insolvenzfälle

AufgabenbereichTelefon 0841 311 + Nebenstelle
Insolvenzfälle, SF-Fälle GmbH246, 249, 267
SF-Fälle GmbH274, 246, 247
SF-Fälle natürliche Personen274, 246, 247
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

AufgabenbereichTelefon 0841 311 + Nebenstelle
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden248, 157
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar