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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 0841 311 + Nebenstelle
Brunnenreuth, Etting, Friedrichshofen, Oberhaunstadt, Zuchering 170
Dünzlau, Hagau, Irgerstheim, Mühlhausen, Pettenhofen, Winden, Gerolfing 174
Einheitsbewertung des Grundbesitzes im Sachwertverfahren, der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundsteuer 171
Ingolstadt - Altstadt, Mailing 171, 174, 461
Ingolstadt Süd 175
Mailing 165
Unsernherrn 461
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar