Umsatzsteuerprüfung
Die Umsatzsteuerprüfung kann unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung bei Bedarf vor Ort die beim Finanzamt eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen und –Jahreserklärungen zeitnah überprüfen.
Sie stellt Sachverhalte fest, die für eine sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung maßgeblich sind.
Das Finanzamt Ingolstadt ist auch zuständig für die Umsatzsteuerprüfung in den Amtsbezirken der Finanzämter Eichstätt, Pfaffenhofen und Schrobenhausen mit Außenstelle Neuburg.
Ansprechpersonen
Aufgabenbereich | Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) | Telefon 0841 311 + Nebenstelle |
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Umsatzsteuerprüfung | Ingolstadt, Eichstätt, Kelheim, Pfaffenhofen, Schrobenhausen mit Außenstelle Neuburg | 176, 194, 251, 256, 290, 365, 366, 367, 369, 412, 416, 135 |