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Betriebsnahe Veranlagung (BNV)

Aufgabe der Betriebsnahen Veranlagung ist es, den Innendienst bei der Aufklärung von steuerlich schwierigen Sachverhalten zu unterstützen, Unklarheiten in den Steuererklärungen und sonstigen Unterlagen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an Ort und Stelle zu erörtern und aufzuklären. Bei Kleinstbetrieben führt die BNV auch Außenprüfungen durch.

Ansprechpersonen

AufgabenbereichTelefon 0841 311 + Nebenstelle
Betriebsnahe Veranlagungsstelle BNV322, 367
Betriebsnahe Veranlagungsstelle BNV120, 167, 262
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar